Ziele des U-Ausschusses

Ursula von der Leyen zwischen Soldaten in Flecktarn Foto: Dirk Vorderstraße

In einem Beschluss vom 29. Februar 2019 hat sich der Verteidigungsausschuss im Bundestag zu einem Untersuchungsausschuss konstituiert. Dazu hat er einen Unterausschuss gebildet und 24 Untersuchungsziele beschlossen.

Der Untersuchungsauftrag ist sehr weit gefasst und kann – Stand 01. Februar 2019 – zu unberechenbaren und interessanten Wendungen führen. Generell ist der Untersuchungszeitraum auf die Amtszeit der Ministerin von der Leyen begrenzt, also ab dem Jahre 2014 bis heute. Im Fokus der Opposition steht die Frage nach der Compliance in den Strukturen des Ministeriums. Die externen Beratungen an sich stehen weniger in der Kritik, allerdings steht der Vorwurf einer „Selbstbedienungskultur“ im Raum. Diese Vorwürfe müssen und werden nun hoffentlich durch den Ausschuss aufgeklärt werden.

Sachlich und fachlich wird der Untersuchungsausschuss die Beratungsleistungen um die „CITquadrat“ und das „Produktlebenszyklus-Management“ bei der Bundeswehr, kurz PLM@BW beleuchten. Im Raum steht u. a. der Vorwurf des Missbrauchs eines Rahmenvertrages für die vorgehend genannten Militärprojekte.

Als so genannte schärfste Klinge der Opposition kann der Untersuchungsausschuss Zeugen verpflichten zu erscheinen. Genau dieses Recht hat den Ausschuss erst nötig gemacht, da die im fraglichen Zeitraum für Rüstung zuständige Staatssekretärin Katrin Suder nicht vor dem regulären Ausschuss erscheinen wollte. Darum ist die ehemalige McKinsey-Beraterin auf der Zeugenliste ein hoch gelisteter Name.

Auch der General Erhard Bühler, sowie der Berater Timo Noetzel werden vor den Ausschuss geladen werden. Die beiden sind Presseberichten zufolge eng miteinander bekannt. Diese enge Verbindung ging soweit, dass der Bundeswehrgeneral Patenonkel des Kindes des externen Beraters wurde.